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   OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16 (https://dejure.org/2022,45667)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.2022 - 1 LB 11/16 (https://dejure.org/2022,45667)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 2022 - 1 LB 11/16 (https://dejure.org/2022,45667)
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    Sachbescheidungsinteresse für einen Bauantrag und Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung; Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Abweichung von der Baulinie

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Die Hindernisse müssen aber derart sein, dass sie sich schlechthin nicht ausräumen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, Rn. 16, juris; Bay. VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 2 B 13.1587 -, Rn. 27, juris).

    Baurechtliche Änderungen, die bis zu dem Zeitpunkt eintreten, sind zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 54.89 -, Rn. 8, juris).

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet entsprechende Anwendung, wenn sich während der Anhängigkeit einer Verpflichtungsklage die Rechtslage verschlechtert und der Kläger den Feststellungsantrag in das Verfahren als Hilfsantrag einführt und im Hauptantrag an seinem Verpflichtungsbegehren festhält (BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3/78 -, Rn. 23 ff., juris).

    Das begründet ein berechtigtes Interesse an der Feststellung nur dann nicht, wenn das Entschädigungsverlangen offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3/78 -, Rn. 25, juris).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Zulässig ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig war, nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, Rn. 10, juris).

    In die darin liegende Klageänderung in Form der Klageerweiterung hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung eingewilligt; sie ist ferner sachdienlich im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, Rn. 15 ff., juris).

  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass der Versagungsbescheid des Beklagten vom 18. Juni 2014 rechtswidrig gewesen ist und sie vor Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 einen Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung hatte (§ 113 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 4 VwGO, vgl. zum Antrag BVerwG, Beschluss vom 02.10.1998 - 4 B 72.98 -, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Baurechtliche Änderungen, die bis zu dem Zeitpunkt eintreten, sind zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 54.89 -, Rn. 8, juris).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 B 13.1587

    Sachbescheidungsinteresse; Befreiung; Arkaden; Grundzüge der Planung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Die Hindernisse müssen aber derart sein, dass sie sich schlechthin nicht ausräumen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, Rn. 16, juris; Bay. VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 2 B 13.1587 -, Rn. 27, juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2004 - 26 BV 02.1127
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Von da an konnte die zu dem Zeitpunkt zulässige Verpflichtungsklage aus den oben zu I. 2. dargelegten Gründen vernünftigerweise nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Bay. VGH, Urteil vom 10.03.2004 - 26 BV 02.1127 -, Rn. 38, juris).
  • OVG Saarland, 11.11.1985 - 2 R 146/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 1 LB 11/16
    Die Maßnahmen erscheinen bei objektiver Betrachtung als wirtschaftlich unvertretbar und sinnlos (vgl. OVG Saarl., Urteil vom 11.11.1985 - 2 R 146/84 -, BRS 44, Nr. 150, dort Rechtsschutzbedürfnis bejahend, wenn (nur) Rückbau eines vorhandenen Gebäudetorsos).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    (1) Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids oder einer Baugenehmigung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.6.1992, 11 A 1434/89, juris Rn. 30; VGH München, Urt. v. 17.9.2007, 25 B 05.358, juris Rn. 28; OVG Schleswig, Urt. v. 3.11.2022, 1 LB 11/16, juris Rn. 51).
  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23

    Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

    Der Bauherr hat nämlich kein schutzwürdiges Interesse an der Genehmigung eines Vorhabens, von dem ausgeschlossen ist, dass er es legal verwirklichen kann (st. Rspr., vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1980 - 4 C 3/78 -, BVerwGE 61, 128-136; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. November 2022 - 1 LB 11/16 - OVG Nds, Urteil vom 7. September 2023 - 1 LB 3/23 - VGH BW, Urteil vom 18. November 2021 - 8 S 3331/19 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 3/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung;

    Eine solche nutzlose Baugenehmigung kann der Bauherr nicht beanspruchen, wenn sich die Nutzlosigkeit bereits aufgrund der im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen und sonst bekannt gewordenen Tatsachen hinreichend sicher erkennen lässt und in diesem Sinne offenkundig ist (vgl. nur Senatsurt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 -, BauR 2014, 1455 = BRS 82 Nr. 161 = juris Rn. 33; OVG SH, Urt. v. 3.11.2022 - 1 LB 11/16 -, juris Rn. 47; VGH BW, Urt. v. 18.11.2021 - 8 S 3331/19 -, NVwZ-RR 2022, 529 = juris Rn. 18 ff.; OVG Berl-Bbg, Urt. v. 10.5.2021 - OVG 10 S 72/20 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Urt. v. 27.1.2016 - 7 A 1899/14 -, BauR 2016, 643 = BRS 84 Nr. 80 = juris Rn. 22; Stiel/Lenz, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 63 Rn. 14; alle m.w.N.).
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